Haftungsausschluss:
Die Teilnehmer/innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein
Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Ernennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für
Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten,
medizinisches Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation
der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen,
und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer,
Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden,
die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung -
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit der Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus
jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung
und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender
Haftungsausschlussklausel unberührt.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug
führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch
sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe von EURO 500,00 gegen den Teilnehmer,
dessen Motorrad genutzt wurde, verhängt. Die Geldbuße wird sofort fällig.